Standard

MACS Core v1.0

Der MACS Core definiert organisatorische, entscheidungsbezogene und dokumentarische Mindestanforderungen an den Umgang mit kryptografisch gesicherten digitalen Vermögenswerten. Er richtet sich an Organisationen und Funktionen wie Governance, Risk, Compliance, Operations und Audit. Der Core v1.0 ist formell festgelegt und inhaltlich eingefroren.

MACS ist ein Referenzstandard und keine Beratung, Zertifizierung oder Garantie für regulatorische oder wirtschaftliche Ergebnisse.

Verbindliche Fassungen (PDF)

Maßgeblich ist der Status auf der Seite Status.

Normative Begriffe

In MACS werden die folgenden Begriffe normativ verwendet:

Struktur des MACS Core

Der MACS Core v1.0 umfasst die folgenden Abschnitte:

  1. Zweck
  2. Begriffsbestimmung
  3. Geltungsbereich
  4. Leitprinzipien
  5. Mindestanforderungen (Core Requirements)
  6. Gegenstand von MACS
  7. Weiterentwicklung

Anwendung und Referenzierung

Für eine konsistente Referenzierung (z. B. in Richtlinien, Berichten oder Prüfungsunterlagen) stellt MACS empfohlene Formulierungen bereit.

Hinweis

Die Veröffentlichung als PDF stellt die verbindliche Fassung dar. Eine Web-Darstellung des vollständigen Core-Textes kann ergänzend erfolgen, darf jedoch keine inhaltliche Abweichung zur verbindlichen Version aufweisen.