Standard
MACS Core v1.0
Der MACS Core definiert organisatorische, entscheidungsbezogene und dokumentarische Mindestanforderungen an den Umgang mit kryptografisch gesicherten digitalen Vermögenswerten. Er richtet sich an Organisationen und Funktionen wie Governance, Risk, Compliance, Operations und Audit. Der Core v1.0 ist formell festgelegt und inhaltlich eingefroren.
MACS ist ein Referenzstandard und keine Beratung, Zertifizierung oder Garantie für regulatorische oder wirtschaftliche Ergebnisse.
Verbindliche Fassungen (PDF)
- MACS Core v1.0 – Deutsch (Master Version) (PDF)
- MACS Core v1.0 – English (Authoritative Translation) (PDF)
Maßgeblich ist der Status auf der Seite Status.
Normative Begriffe
In MACS werden die folgenden Begriffe normativ verwendet:
- muss: erforderlich für MACS-Konformität
- sollte: empfohlen; Abweichungen sind zu begründen und zu dokumentieren
- kann: optional
Struktur des MACS Core
Der MACS Core v1.0 umfasst die folgenden Abschnitte:
- Zweck
- Begriffsbestimmung
- Geltungsbereich
- Leitprinzipien
- Mindestanforderungen (Core Requirements)
- Gegenstand von MACS
- Weiterentwicklung
Anwendung und Referenzierung
Für eine konsistente Referenzierung (z. B. in Richtlinien, Berichten oder Prüfungsunterlagen) stellt MACS empfohlene Formulierungen bereit.
Hinweis
Die Veröffentlichung als PDF stellt die verbindliche Fassung dar. Eine Web-Darstellung des vollständigen Core-Textes kann ergänzend erfolgen, darf jedoch keine inhaltliche Abweichung zur verbindlichen Version aufweisen.