Governance
Diese Seite definiert, wie MACS gepflegt wird: Verantwortlichkeiten, Entscheidungs- und Veröffentlichungslogik, Versionierung sowie Abgrenzung von Core und Annexes. Ziel ist Stabilität, Nachvollziehbarkeit und Zitierfähigkeit.
Der aktuelle Status und die jeweils verbindlichen Fassungen sind auf der Status-Seite ersichtlich.
Normative Begriffe
In MACS werden die folgenden Begriffe normativ verwendet:
- muss: erforderlich für MACS-Konformität
- sollte: empfohlen; Abweichungen sind zu begründen und zu dokumentieren
- kann: optional
Rolle der Herausgeberschaft
Der Minimum Acceptable Crypto Standard (MACS) wird durch eine Herausgeberschaft verantwortet.
Die Herausgeberschaft ist zuständig für:
- die Kohärenz des Standards,
- die Versionierung und Veröffentlichung verbindlicher Fassungen,
- die Wahrung der inhaltlichen Integrität von MACS.
Verbindliche Fassungen von MACS werden ausschließlich durch die Herausgeberschaft veröffentlicht und versioniert. Andere Fassungen, Ableitungen oder Paraphrasierungen begründen keine MACS-Konformität. Eigentums- oder Exklusivansprüche am Standard werden nicht geltend gemacht.
Herausgeber
Herausgeber des MACS Core v1.0
Daniel Schröter
Die Herausgeberschaft begründet keine Zertifizierungs-, Beratungs- oder Haftungsfunktion.
Charakter des Standards
MACS ist ein offener Referenzstandard. Er ist bewusst so ausgestaltet, dass er:
- technologie- und asset-neutral ist,
- keine spezifischen Produkte, Anbieter oder Implementierungen privilegiert,
- unabhängig von Marktmeinungen, Narrativen oder Interessenlagen anwendbar ist.
MACS definiert Mindestanforderungen an Governance und Verantwortung, nicht weitergehende Gestaltungs- oder Optimierungsmaßstäbe.
Versionierung und Stabilität
Der MACS Core unterliegt einer strikten Versionslogik:
- Core-Versionen sind inhaltlich eingefroren und bilden den verbindlichen Referenzrahmen.
- Änderungen am Core erfolgen nur bei wesentlichem Anpassungsbedarf und führen zu einer neuen Hauptversion.
- Klarstellungen oder thematische Ergänzungen erfolgen ausschließlich über Annexes.
Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung wird auf dieser Website veröffentlicht.
Annexes
Annexes dienen der:
- thematischen Konkretisierung einzelner Aspekte,
- Einordnung spezieller Anwendungsfälle,
- Sensibilisierung für mögliche regulatorische, organisatorische oder technologische Auswirkungen, ohne diese abschließend zu regeln oder zu bewerten.
Annexes sind nicht Bestandteil des MACS Core und verändern dessen Geltungsanspruch nicht.
Abgrenzung
MACS ist keine:
- rechtliche, steuerliche oder prüferische Beratung,
- Zertifizierung oder Qualitätsaussage,
- Garantie für regulatorische oder wirtschaftliche Ergebnisse.
Die Anwendung von MACS erfolgt eigenverantwortlich durch die jeweilige Organisation.
Weiterentwicklung
Die Weiterentwicklung von MACS erfolgt:
- transparent,
- versioniert,
- nachvollziehbar dokumentiert.
Vorschläge, Hinweise oder Diskussionsbeiträge können berücksichtigt werden, begründen jedoch keinen Anspruch auf Änderung oder Aufnahme.
Zitierfähige Kernaussagen
- Verbindliche Fassungen von MACS müssen versioniert und auf dieser Website veröffentlicht sein.
- Der MACS Core sollte stabil bleiben; inhaltliche Änderungen sollten die Ausnahme sein.
- Annexes können Klarstellungen und thematische Ergänzungen liefern, ohne den Geltungsanspruch des Core zu verändern.